EU-Sekundärmarktrichtlinie: NPL-Datentemplates erhöhen Aufwand für Banken

EU-Sekundärmarktrichtlinie: NPL-Datentemplates erhöhen Aufwand für Banken

Sekundärmarkt für notleidende Kredite soll transparenter werden

Header Grafik
28.12.2021

Mit der Annahme der Sekundärmarktrichtlinie für notleidende Kredite haben Parlament und Rat der EU am 19.10.2021 einen neuen gesetzlichen Rahmen für den EU-weiten Handel mit non-performing Loans (NPL) geschaffen. Ziel der EU ist es, den Sekundärmarkt notleidender Kredite transparenter und effizienter zu machen. Dazu sollen europaweit einheitliche NPL-Datenvorlagen beitragen.

Auf die Banken kommen dadurch mehr Informations- und Dokumentationspflichten zu. Problematisch ist, dass ein Teil der Daten, den die Banken voraussichtlich bald vorhalten müssen, bislang nicht vollständig in digitaler Form vorliegt. Um den Daten-Mehraufwand für ohnehin nicht ertragreiche Problemkredite möglichst zu vermeiden, rät die BAG, notleidende Kredite besser jetzt schon prüfen zu lassen und ggf. zu verkaufen, bevor die Daten-Offenlegung bzw. die Nutzung konkreter Datentemplates verbindlich wird.

EU-weiter Kredithandel soll Abbau notleidender Kredite beschleunigen

Die NPL-Sekundärmarktrichtlinie ist ein weiterer Baustein im Aktionsplan zum Abbau notleidender Kredite der EU-Kommission. Diesen hatten die Finanzminister im Rat ECOFIN 2017 vereinbart, um den Bankensektor in Europa zu stabilisieren. Ein Bankkredit wird als notleidend bzw. als non-performing Loan eingestuft, wenn der Kreditnehmer mit den vereinbarten Teil- oder Zinszahlungen länger als 90 Tage in Verzug ist oder wenn unwahrscheinlich ist, dass er den Kredit zurückzahlen kann. Eine hohe NPL-Quote belastet die Bilanzen und die Leistungsfähigkeit von Banken.

Die EU-Richtlinie für den Kredithandel zielt darauf ab, europaweite NPL-Verkäufe auf einem aktiven sekundären Kreditmarkt zu fördern. Ebenso steht eine regulierte zentrale Transaktions-Plattform für notleidende Kredite zur Debatte. Gestützt auf eine öffentliche Konsultation prüft die Kommission derzeit verschiedene Möglichkeiten für eine solche Datenplattform auf europäischer Ebene. Die EU hofft, mit einheitlichen Datenstrukturen den NPL-Sekundärmarkt transparenter zu machen und aufzuwerten. Insbesondere sollen Informations-Asymmetrien zwischen Kreditkäufern und Kreditverkäufern abgebaut werden. Potenzielle Kreditkäufer könnten dann schneller zu einer indikativen Bewertung von Problemkrediten kommen. Und kreditgebende Banken könnten ihre Bestände an notleidenden Krediten problemlos an Kreditkäufer in der gesamten EU veräußern. Das beschleunigt im Idealfall die Bilanzbereinigung.

Neue Offenlegungs-Pflichten für Banken bei NPL-Transaktionen

Die EU-Kommission will Banken künftig dazu verpflichten, essenzielle Daten zu notleidenden Krediten in einem standardisierten Verfahren offenzulegen. Zurzeit sind die dafür vorgesehenen NPL-Datentemplates in der Entwurfsphase. Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) hat im Rahmen der EU-Sekundärmarktrichtlinie die Aufgabe bekommen, „technische Durchführungsstandards für Kreditinstitute” zu entwickeln.

Bereits 2017 hatte die EBA für den EU-einheitlichen Datenaustausch NPL-Datenblätter bereitgestellt. Deren Nutzung ist für die kreditgebenden Banken bislang freiwillig. Für zukünftige NPL-Transaktionen sollen die überarbeiteten NPL-Templates verbindlich werden.

Als zu kleinteilig und komplex bemängelt die Deutsche Kreditwirtschaft schon 2017 die NPL-Transaktionssheets. Auch heute sieht sie die Abfrage von voraussichtlich mehr als 200 Detaildaten beim Verkauf von Problemkrediten äußerst kritisch.

Denn viele der abgefragten Daten liegen in den kreditgebenden Banken gar nicht vollständig digital vor. Sie technisch verfügbar zu machen, bedeutet insbesondere für kleinere Kreditinstitute einen erheblichen administrativen Mehraufwand. Ob sie für die indikative Bewertung von notleidenden Krediten wirklich notwendig sind, ist fraglich.

Erfahrene und renommierte Kreditkäufer wie die BAG Bankaktiengesellschaft in Hamm nutzen bereits seit vielen Jahren bewährte Datentemplates und integrierte Kalkulationstools, wenn sie notleidende Kredite von Banken der genossenschaftlichen Finanzgruppe (GFG) bewerten. Als Spezialist für Problemkredite ist die BAG Bankaktiengesellschaft innerhalb der GFG daher die erste Ansprechpartnerin für die Volksbanken und Raiffeisenbanken. Sie bietet je nach Bedarf Beratung, Portfolioanalysen oder konkrete Hilfestellung bei der Dokumentation und Bearbeitung notleidender Kreditforderungen. „Realistische NPL-Kaufangebote erstellen wir routiniert auf der Basis von standardisierten und erprobten Dateninformationen”, erklärt Stefan Hecker, Bereichsleiter Markt bei der BAG. „Diese liegen im Datenhaushalt der genossenschaftlichen Banken in der Regel vor und sind über eine im Kernbankensystem integrierte Abfrage quasi ‚auf Knopfdruck‘ verfügbar.”

NPL-Abbau jetzt angehen, um Daten-Mehraufwand zu vermeiden

Die BAG Bankaktiengesellschaft geht perspektivisch von einem erheblichen administrativen Mehraufwand bei zukünftigen NPL-Verkäufen aus. Im Rahmen der Interessenvertretung über den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) war sie in die öffentliche Konsultation u.a. zu den  NPL-Datentemplates eingebunden. Besonders für kleine und regional tätige Kreditinstitute kann es angesichts der kommenden Offenlegungs-Pflichten sinnvoller sein, NPLs schon jetzt abzubauen – bevor die Nutzung ggf. umfangreicher EU-Datenvorlagen verpflichtend wird. Das könnte schon ab Herbst nächsten Jahres der Fall sein. Bis zum 29. September 2022 soll die EBA ihre Entwürfe für die NPL-Templates vorlegen.

„Zeitnah eine professionelle Portfolioanalyse durchführen zu lassen, ist in jedem Fall ratsam”, empfiehlt Stefan Hecker, „damit die Banken frühzeitig realistisch einschätzen können, womit sie zu rechnen haben. Dann können sie fundiert und kosteneffizient entscheiden, wie sie mit ihren sub- oder non-performing Loans am besten verfahren.”

EU-weiter Kredithandel hat nicht nur Vorteile

Mit einer zentralen elektronischen Kredithandels-Plattform („Data Hub“) will die EU Anreize für Banken schaffen, problembehaftete Krediten in ihren Portfolios frühzeitiger zu identifizieren und ihre Bilanzen effektiv zu bereinigen. Eine Zunahme notleidender Kredite wie nach der letzten Finanzkrise soll sich nicht wiederholen. Doch je nachdem, wie die Corona-Pandemie weiter verläuft, könnte die NPL-Quote demnächst wieder schnell anwachsen. Weil dadurch mehr Kapital zur Risikodeckung gebunden wird NPL-Backstop, kann das die Kreditvergabefähigkeit der Banken einschränken. Die beschleunigte Abwicklung notleidender Kredite z.B. über eine NPL-Transaktionsplattform soll sie entlasten, damit sie sich auf ihr wichtiges Kredit-Neugeschäft konzentrieren können. Das ist gerade in und nach der Corona-Krise essenziell für eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung.

Den Mehrwert eines EU-weiten „Data Hub“ für NPL halten Kritiker jedoch für begrenzt. Der hohe bürokratische Aufwand für die Offenlegungs-Anforderungen steht dem Vorteil entgegen, welchen eine EU-weite Ausweitung des NPL-Marktes bietet. Vor allem regional aufgestellte Kreditinstitute arbeiten zudem lieber mit Marktteilnehmern zusammen, deren Kompetenzen und Standards sie gut kennen. Bekäme ein Kreditnehmer nach einem NPL-Verkauf Post von einem ausländischen Investor oder Inkassounternehmen, könnte das ihrem Ruf vor Ort schaden. „Die Volks- und Raiffeisenbanken können darauf vertrauen”, so Stefan Hecker, „dass die BAG auch nach dem Kreditverkauf die fundamentalen genossenschaftlichen Werte wie Transparenz, Fairness und Partnerschaftlichkeit gegenüber ihren Kunden hochhält.” Die BAG kauft zwar auch Kredite zur Abwicklung, im Vordergrund steht aber immer eine einvernehmliche Regelung mit dem Kreditnehmer.

Die EU-Richtlinie zum Sekundärmarkt für NPL im Volltext zum Nachlesen

Die Gesetzgebungsakte zur „RICHTLINIE (EU) 2021/2167 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2021 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU” finden Sie hier.

Rechnet sich ein frühzeitiger NPL-Verkauf? Die BAG-Portfolioanalyse gibt Klarheit.

Immer umfangreicher und komplexer werdende regulatorische Anforderungen stellen die Kreditinstitute vor neue Herausforderungen und Risiken. Die BAG Bankaktiengesellschaft prüft in ihrer Portfolioanalyse, ob die Bearbeitung und Dokumentation von Problemkrediten den aufsichtsrechtlichen Vorgaben genügt.

Hier erfahren Sie mehr zur Portfolioanalyse.