AGB

AGB

Bei allen Geschäften, die Sie mit der BAG Bankaktiengesellschaft tätigen, gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB. Sämtliche Hinweise und die AGB und Sonderbedingungen liegen als PDF-Dokument vor. Sie können die Dokumente öffnen und ausdrucken oder auch auf Ihrem Rechner abspeichern.

Hinweis:
Zum Ansehen, Speichern und Ausdrucken der AGB benötigen Sie ein Programm, das PDF-Dateien öffnet. Zum Beispiel den Adobe-Reader, den Sie kostenfrei bei Adobe herunterladen können.

Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr

Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr

Information nach Art. 26 DSGVO

Verbraucherinformationen nach Artikel 106 der Zweiten EU-Zahlungsdienstrichtlinie

AGB

 

Verfahren zur Beschwerdebearbeitung

  1. Beschwerdeeinreichung

Jede natürliche oder juristische Person (Beschwerdeführer) hat die Möglichkeit, seine Unzufriedenheit bezüglich einer von der BAG erbrachten oder noch zu erbringenden Leistung bzw. eines entsprechenden Geschäfts zu äußern.

Die Beschwerde ist vom Beschwerdeführer möglichst postalisch oder per E-Mail einzureichen.

Postadresse:

BAG Bankaktiengesellschaft
Bereich Vorstandsreferat
Gabelsberger Str. 1a
59069 Hamm

E-Mailadresse:

Beschwerdemanagement@bag-bank.de

Der Beschwerdeführer hat im Rahmen seines Beschwerdevortrags seine Kontaktdaten wie Namen, Anschrift, Kunden- bzw. Kontonummer anzugeben, um eine Zuordnung der Beschwerde innerhalb der BAG zu gewährleisten. Ferner hat der Beschwerdeführer den Grund seiner Unzufriedenheit klar und verständlich darzulegen.

  1. Ansprechpartner

Das zentrale Beschwerdemanagement ist im Bereich Vorstandsreferat der BAG Bankaktiengesellschaft angesiedelt.

  1. Ablauf des Beschwerdeverfahrens

Wir bearbeiten jede Beschwerde individuell und setzen uns mit dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt auseinander. Hierzu nehmen wir notwendige Recherchen vor. Ihre Beschwerde werden wir in der Regel innerhalb von 10 Bankarbeitstagen nach Eingang beantworten.

Sollte eine Beantwortung innerhalb dieser Frist nicht möglich sein, erhält der Beschwerdeführer eine Zwischennachricht unter Angabe der Hinderungsgründe. Die Beantwortung der Beschwerde erfolgt grundsätzlich in Schriftform. Beschwerdeführer, die sich mehrmals mit einem identischen oder fast identischen Sachverhalt ohne neue Fakten an die BAG wenden, erhalten lediglich zwei Antwortschreiben.

  1. Alternative Streitbeilegungsverfahren

Die BAG nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung

  1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,
     
  2. der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
     
  3. der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in
    (a) den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
    (b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und
    (c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22)
     
  4. des § 2 Absatz 1a Satz 3 und des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden,
     
  5. der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln,
     
  6. der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, wenn an der Streitigkeit Verbraucher beteiligt sind, oder
     
  7. sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder Finanzdienstleistungen nach § 1 Absatz 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen, zwischen Verbrauchern und nach dem Kreditwesengesetz beaufsichtigten Unternehmen kann sich der Kunde für die Streitigkeiten nach den Nummern 1 bis 5 an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle und für die Streitigkeiten nach den Nummern 6 bis 7 an die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung der Deutschen Bundesbank ist erhältlich unter: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt. Die Verfahrensordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist erhältlich unter: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. 4. oder des § 2 Absatz 1a Satz 3 und des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden.  

Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.

Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit.