Das neue Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) - die BAG unterstützt

Das neue Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) - die BAG unterstützt

Sanierung und Insolvenzen BAG Unterstützung und Beratung
11.01.2021

Das neue Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) stellt eine interessanten Gestaltungsweg für außergerichtliche Sanierungs- und Restrukturierungsverfahren dar. Gleichzeitig bleibt die Insolvenzantragspflicht für den Januar 2021 ausgesetzt – allerdings nur für Unternehmen, bei denen die staatlichen Hilfeleistungen noch ausstehen. Inwiefern die komplexen Hürden für kleinere und mittelständische Unternehmen umsetzbar sind, wird sich in der Praxis zeigen.

Gerne beraten wir Sie ausführlich zu dem Thema. Sprechen Sie uns auch an, falls Sie bereits einen Kreditnehmer haben, der von den neuen Regelungen Gebrauch machen möchte.

Informationen zum Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.