Volksbanken auf Kreditzweitmarktgesetz gut vorbereitet

Volksbanken auf Kreditzweitmarktgesetz gut vorbereitet

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23.01.2024

Das Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG) ist am 30.12.2023 in Kraft getreten. Damit schafft der deutsche Gesetzgeber im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 vom 24. November 2021 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer (Kreditzweitmarktrichtlinie) detaillierte Verpflichtungen für die Käufer und Verkäufer notleidender Kredite im Sinne des Artikels 47a CRR.

Das Gesetz ist anwendbar auf erstmalige Veräußerungen von notleidenden Krediten oder erstmalige Abtretungen von Kreditforderungen aus notleidenden Kreditverträgen, die von einem Kreditinstitut innerhalb der EU gewährt wurden und die nach dem 29. Dezember 2023 erfolgten. Damit ist es zunächst grundsätzlich unmittelbar wirksam für die Banken unserer genossenschaftlichen FinanzGruppe.

Unser vollständiger Artikel zum Kreditzweitmarktgesetz steht Ihnen hier zur Verfügung.